Wer am Arbeitsplatz Mobbing erlebt, macht eine schwere Zeit durch. Laut einer Umfrage von Statista haben fast 30 Prozent der Deutschen Mobbing schon am eigenen Leib erfahren. Dabei kann Mobbing bei den Betroffenen unter anderem zu Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Beschwerden und Depressionen führen. Vor allem in der Corona-Krise haben die Übergriffe laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes zugenommen. Aber was genau versteht man unter Mobbing und wie kann man sich am Arbeitsplatz wehren?

Arbeitsplatz Mobbing – Was ist das?

Arbeitsplatz Mobbing kann sich in vielen verschiedenen Facetten äußern. Ob Getuschel hinter dem eigenen Rücken, offene Schikanen oder Scherze, die der Betroffene nicht als solche empfindet. Hierbei sind zwei Kriterien ausschlaggebend. Zum einen der Zeitraum. Unter Mobbing ist zu verstehen, dass jemand am Arbeitsplatz häufig über einen längeren Zeitraum schikaniert, drangsaliert oder benachteiligt und ausgegrenzt wird. Und zum anderen, dass Mobbing nicht einfach das Resultat einer fehlenden Impulskontrolle ist, sondern es systematisch und bewusst stattfindet, um einem anderen zu schaden.

Arbeitsplatz Mobbing – Wie kommt es dazu?

Ausgangsbasis jeder Mobbingsituation ist eine unzureichende Kommunikation auf beiden Seiten. Egal, ob wir mit einer Person reden oder schweigen. Wir senden immer eine Botschaft an das Gegenüber. Das Wahrgenommene wird dann nach dessen eigenen Anlagen, Erfahrungen sowie Ansichten und Wertvorstellungen bewertet. Wird jedoch ein Konflikt frühzeitig erkannt, kann man auf kommunikativer Ebene viel bewegen. Man sollte aktiv und emphatisch auf die Kommunikationsperson zugehen und bereits vorhandene Missverständnisse aufklären. Hierbei ist immer wichtig die Bedürfnisse und Interessen des anderen zu verstehen.

Arbeitsplatz Mobbing – Was tun als betroffene Person?

Durch Arbeitsplatz Mobbing entsteht bei der betroffenen Person ein hoher Leidensdruck, was psychische und physische Krankheiten nach sich ziehen kann.  Viele werden arbeitsunfähig oder scheiden nach einem Mobbing-Vorfall ganz aus dem Berufsleben aus. Hierbei wird auch das Unternehmen selbst durch Fehlzeiten und verminderte Leistungsfähigkeit massiv geschädigt. Um dies zu verhindern betroffenen Personen eine ganze Reihe an Möglichkeiten offen:

  • Suche Hilfe innerhalb deines Unternehmens

    Dazu zählt beispielsweise

    • Das Kontaktieren von Kollegen, die nicht am Konflikt beteiligt sind.
    • Das Gespräch mit dem Vorgesetzten, wenn es sich um Mobbing unter Kollegen handelt.
    • den Kontakt zum Betriebs- oder Personalrat
  • Kenne deine Rechte, denn Arbeitsplatz Mobbing kann strafbar sein

    Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Bei folgenden folgenden Tatbeständen kannst du Strafanzeige stellen:

    • übler Nachrede (§ 186 StGB)
    • Verleumdung (§ 187 StGB)
    • Körperverletzung (§ 223)
    • sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Nutze eine Mobbing-Beratung

    Hilfe findest du außerhalb des Unternehmens beispielsweise

    • durch regionale Mobbingtelefone, die bei Suche nach Experten, Beratungsstellen und Kliniken weiterhelfen,
    • bei psychologischen Beratungsstellen, eine Beratung bei der Gewerkschaft oder das Aufsuchen eines Psychologen
  • Krankschreibung

    Wenn der Druck durch das Arbeitsplatz Mobbing zu groß ist, kannst du dich von einem Arzt krankschreiben lassen. Somit wird fürs Erste ein Schonraum geschaffen. Hier ist die weitere gesundheitliche Beratung durch den Arzt wichtig. Außerdem ist die Einbindung im Fall einer Kündigung und Beantragung von Arbeitslosengeld arbeitsrechtlich gesehen wichtig.

  • Wechsle den Job

    Wenn die Situation für Dich immer belastender wird und alle Möglichkeiten zur Konfliktklärung nichts gebracht haben, solltest Du Dich schnellstmöglich anderweitig bewerben. Tu dies solange du noch die Kraft dazu hast. Bei äußerst schweren Konflikten ist Burnout keine Seltenheit. Auch sonstige psychische Probleme können auftreten. Den Job kündigen sollte man allerdings erst dann, wenn man einen neuen Arbeitsvertrag hat. Sonst droht eine dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I.

Arbeitsplatz Mobbing – Maßnahmen und Präventionen von Vorgesetzen

Ein Vorgesetzter hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Dazu zählt auch der Schutz vor Mobbing. Auch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verlangt, dass reagiert und das Mobbing beendet wird, sobald die Kenntnis davon vorliegt. Wird nichts unternommen, kann der Vorgesetze haftbar gemacht werden und der betroffene Angestellte kann diesen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen. Es stehen folgende arbeitsrechtliche Sanktionsmaßnahmen und Präventionsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Sanktionsmaßnahmen

    • Abmahnungen
    • Ermahnungen
    • Versetzungen
    • Kündigungen
  • Präventionsmöglichkeiten

    • Benennung eines Mobbing-Beauftragten
    • Einrichtung einer Beschwerdestelle
    • Schulung von Führungskräften und Beschäftigten
    • Aufklärungskampagne veranstalten
    • Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz abschließen