Sind für die Treppenhausreinigung Mieter verantwortlich? Diese Frage ist oftmals Thema beim Unterzeichnen des Mietsvertrages. Wann dies der Fall ist, wie die Reinigung aussehen sollte und welche Kosten direkt von Mietern zu tragen sind erfahren Sie hier.

Treppenhausreinigung Mieter – gesetzliche Regelungen

Gemäß § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gehört die Treppenhausreinigung zu den Lasten, die ein Vermieter zu tragen hat, damit ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache möglich ist. Zudem fällt die Reinigung in einem Mehrfamilienhaus unter die Kosten der Gebäudereinigung. Auf Grundlage § 2 Nr. 9 Betriebs-Kosten-Verordnung (BetrKV) kann der Vermieter diese als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Hierbei muss im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Ohne solche können die Kosten nicht umgelegt werden. Auch muss der Punkt „Treppenhausreinigung Mieter“ in den Nebenkosten nachvollziehbar festgehalten sein. Durch wen oder wie die Reinigung der Treppen durchgeführt wird, obliegt dem Vermieter selbst. Möglich ist es, Reinigungskräfte zu beauftragen oder diese Aufgabe dem Hausmeister zu übertragen.

Treppenhausreinigung Mieter – Relevanz

Die Treppenhausreinigung muss im Mietvertag in eindeutiger Formulierung festgehalten sein. Sonst besteht keine Pflicht des Mieters diese durchzuführen. Hierbei kann die Hausordnung festlegen, wer wann die Reinigung durchzuführen hat. Wichtig ist, dass eine mietvertragliche Reglung zur Reinigung bei Vertragsabschluss geschlossen werden muss. Diese kann nicht nachträglich auf den Mieter übertragen werden. Besteht ein Putzplan im Mietshaus nur in einer separaten Hausordnung, besteht ebenfalls keine Verpflichtung für den Mieter.

Treppenhausreinigung Mieter – was gehört dazu und wie häufig?

Falls eine Verpflichtung das Treppenhaus zu reinigen besteht, gehören zu den Tätigkeiten üblicherweise das Durchkehren und Durchwischen. Hierbei können Vermieter in einem Reinigungsplan oder in der Hausordnung den genauen Umfang der Treppenhausreinigung für Mieter bestimmen. Hier zu beachten gilt, dass nur bestimmt werden darf, was zu reinigen ist und wie oft. Dabei kann neben dem Treppenhaus auch eine Reinigung von Gemeinschaftsräumen vereinbart sein. Dazu gehören beispielsweise Waschküchen, Kellergänge oder Dachböden. Bei der Treppenhausreinigung sind Mieter gewöhnlich für die Abschnitte ober- und unterhalb ihrer Wohnung zuständig. Für Mieter im Erdgeschoss wird meist auch der Eingangsbereich in die Reinigung mit einbezogen.

Treppenhausreinigung Mieter –  Kosten

Wie bereits erwähnt haben Vermieter die Möglichkeit die üblichen Kosten auf die Mieter umzulegen. Allerdings nur, wenn dies als Nebenkosten vereinbart ist. Falls die Reinigungspflicht dem Mieter auferlegt ist, darf keine zusätzliche Putzkraft abgerechnet werden. Zudem muss der Mieter die Putzsachen selbst anzuschaffen. Beispielweise trägt er die Kosten für Wischlappen und Reinigungsmittel. Während eines längeren Urlaubs oder Krankheitsfalls, müssen sich Mieter um einen Ersatz für die Treppenhausreinigung kümmern. Die beste Variante ist hier ein Tausch mit anderen Mietern.