Im Grunde ist die Elternzeit eine Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben ein Anrecht darauf, sodass die Arbeitgeber verpflichtet sind diese zu gewähren. Während dieser maximal drei Jahre gibt es jedoch auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Alternative, die meist genutzt wird, ist die Beantragung vom Elterngeld. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben außerdem einen Anspruch auf die Rückkehr zur früheren Arbeitsstelle.

Regelungen der Elternzeit seit 01.07.2015

Statt bisher zwölf Monate Elternzeit zwischen dem dritten und neunten Geburtstag können Eltern nun 24 Monate in Anspruch nehmen. Hierfür ist keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Außerdem kann jedes Elternteil die gesamte Elternzeit in drei Abschnitte aufteilen. Hier hat der Arbeitgeber jedoch das Recht den dritten Teil aus bestimmten betrieblichen Gründen abzulehnen.

Innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes kann man sich bis sieben Wochen vor Beginn für die Elternzeit anmelden. Sollte die freie Zeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden, beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Der Kündigungsschutz für Eltern innerhalb der ersten drei Lebensjahre beginnt bereits ab der Anmeldung. Nach der Vollendung des dritten Jahres besteht der Kündigungsschutz ebenfalls ab der Anmeldung. Jedoch kann in besonderen Fällen ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden.
Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Arbeiten während der Elternzeit

Es ist durchaus möglich während der Elternzeit weiter einem Beruf nachzugehen. So kann man die aktuelle Arbeitszeit verringern oder in ein Teilzeitverhältnis wechseln. Jedoch darf man maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Der Bund bietet mehrere Modelle an. Sollten beispielsweise beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten, kann der Partnerschaftsbonus interessant sein. Mit Hilfe dessen kann man zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen.
Während der „freien Zeit“ ist es übrigens auch durchaus verbreitet, dass man bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet, um im Anschluss wieder zur alten Arbeitsstätte zurückzukehren.