Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder werdenden Mutter Unterstützung in der Schwangerschaft zusteht. Es gibt sowohl finanzielle Unterstützung vom Staat oder von Stiftungen als auch festgeschriebene Leistungen von Krankenkassen.
Menschen die Sozialleistungen empfangen bekommen während der Schwangerschaft den Mehrbedarf für das ungeborene Kind erstattet. Außerdem kann Schwangeren in bestimmten Fällen eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse gestellt werden.
Unterstützung in der Schwangerschaft – Hilfe vom Staat
Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, kann Unterstützung in der Schwangerschaft, in Form von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe beantragen. Jobcenter oder Sozialamt bezahlen werdenden Müttern dann nach der zwölften Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf und die Erstausstattung für Schwangerschaft und Baby. Hierbei ist es wichtig, darauf zu achten, erst den Antrag zu stellen, danach die notwendige Kleidung und Babysachen kaufen und die Quittungen aufbewahren.
Sollte die Unterstützung vom Staat nicht ausreichen, bieten verschiedene Stiftungen, wie etwa die Bundesstiftung Mutter und Kind weitergehende Hilfe an.
Unterstützung in der Schwangerschaft – wann hilft die Krankenkasse?
Auch Krankenkassen bieten Unterstützung in der Schwangerschaft an. Vor Allem das Stellen einer Haushaltshilfe ist eine Leistung der Krankenkassen. Hierfür muss zunächst der Anspruch auf eine Haushalthilfe geklärt werden. Der Haushalt muss von der betroffenen Person vor der Schwanger- oder Mutterschaft eigenständig geführt werden.
Darüber hinaus ist ein wichtiges Kriterium für den Erhalt von Hilfestellung durch die Krankenkasse, dass die Schwangerschaft oder Entbindung selbst der Grund für die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe sein muss. Wenn eine Krankheit während der Schwangerschaft auftritt, die verursacht, dass die Betroffene den Haushalt nicht mehr selbst führen kann, so besteht kein Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft.
Dahingegen bietet die Krankenkasse Unterstützung in der Schwangerschaft in Form einer Haushaltshilfe, wenn diese beispielsweise eine vom Arzt angeordnete Bettruhe einzuhalten hat. Darüber hinaus führen typische Schwangerschaftsbeschwerden ebenfalls zu einem Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Dies wird im Einzelfall geprüft und umfasst Beschwerden wie Blutarmut, Diabetes, Übelkeit oder psychische Probleme.
Zusätzlich erhält eine Schwangere eine Haushaltshilfe durch die Krankenkasse, wenn Sie sich in stationärer Entbindung befindet. Dadurch kann es vorkommen, dass ein mit der Betroffenen im Haushalt lebendes Kind eine Betreuung benötigt, die keine weitere Person im Haushalt leisten kann.