Obwohl auch heute noch einige Betriebe am Bild des männlichen Familienernährers festhalten, wandelt sich die Einstellung von Arbeitgebern zunehmend. Immer mehr Betriebe bemühen sich darum, einen familienfreundlichen Betrieb zu schaffen – sowohl für Männer als auch für Frauen. Aufgrund des Wandels weg von Einverdienerfamilien sollten Betriebe darum bemüht sein, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu fördern.

Familienfreundlicher Betrieb

Maßnahmen zur Schaffung eines familienfreundlichen Betriebs

Wie aber können Unternehmen für Frauen und Männer eine Balance zwischen Beruf und Alltag schaffen? Aus Sicht der Arbeitnehmer ist der wohl wichtigste Aspekt eines familienfreundlichen Betriebs die Arbeitszeit. Die Möglichkeit teilweise im Home Office oder in Teilzeit zu arbeiten würde viele Eltern entlasten.

Außerdem besteht vermehrt der Wunsch nach Unterstützungen zum Beispiel in Form einer betrieblichen Kinderbetreuung oder über den Betrieb organisierte haushaltsnahe Dienstleistungen.Viele berufstätige Eltern würden sich im Alltag entlasteter fühlen, wenn sie zuhause Unterstützung zum Beispiel beim Putzen hätten. stressfrei bietet Ihnen als Privatperson oder über Ihr Unternehmen diverse Möglichkeiten für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen. Informieren Sie sich hier über unser Angebot: https://www.stressfrei.de/dienstleistungen/

Laut der ehemaligen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig tragen Führungskräfte in Unternehmen enorm dazu bei, wie bemüht das Unternehmen um die Vereinbarung von Beruf und Familie ist. Insbesondere wenn männliche Führungskräfte einem guten Beispiel vorangehen, indem diese Elternzeit nehmen oder in Teilzeit arbeiten, habe das eine positive Wirkung so Schwesig. Ein Betriebsklima, in dem die Familienbetreuung anerkannt und geschätzt wird, bestärkt Arbeitnehmer zunehmend in der Wahrnehmung ihrer Rechte in Bezug auf familiengerechtes Arbeiten.

Zuletzt können Unternehmen den Arbeitsplatz familienfreundlich Gestalten indem betriebliche Unterstützungen angeboten werden. Hierzu zählen finanzielle Zulagen, betriebliche Kindertagesstätten oder Service- bzw. Vermittlungsleistungen.